Allgemeine Garantieinformationen

Als autorisierter Fachhandelspartner unserer Lieferanten unterstützen wir Sie selbstverständlich auch im Garantie- und Gewährleistungsfall. Auch ohne Garantiefall oder bei anderswo erworbenen Maschinen bieten wir Ihnen gerne – gegen Gebühr – fachkundige Beratung und Reparatur in unserer eigenen Werkstatt an. Fragen Sie einfach nach Ihrem persönlichen Angebotspreis.

Kontaktaufnahme im Garantiefall

Bevor Sie uns Ihre Maschine übergeben oder einschicken kontaktieren Sie uns bitte unbedingt zuerst. So können wir mit Ihnen vorab klären, ob ein Garantiefall vorliegt und welche Maßnahmen notwendig sind. Halten Sie hierfür bitte auch Ihren Kaufbeleg bereit. Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, unter Umständen bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse

Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind.

Der Garantieanspruch entfällt auch bei

Garantiebestimmungen für Gebrauchtmaschinen

Beim Kauf für den Privatgebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung für gebrauchte Waren von 12 Monaten (Bei gebrauchten Nähmaschinen die älter als 10 Jahre sind reduziert sich der Gewährleistungsanspruch auf 6 Monate). Beim Kauf für die gewerbliche Nutzung verkürzt sich die Gewährleistung auf 6 Monate.


Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate nach Kaufdatum. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


Garantiebestimmungen  Brother – 3 Jahre Garantie

Wer gewährt diese Garantie:

Diese Garantie gewährt
Brother Sewing Machines Europe GmbH, Im Rosengarten 11, 61118 Bad Vilbel, E-Mail: info@brothersewing.eu (in diesem Dokument als „Brother“) bezeichnet.

Wem gewährt Brother diese Garantie:

Brother gewährt Ihnen diese Garantie, wenn Sie als Endverbraucher das Produkt neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als erster Käufer gekauft haben.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte:

Zusätzlich zu dieser Garantie bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Garantie schränkt diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Für welche Produkte gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt für die Maschine und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als „dieses Produkt“ bezeichnet) mit Ausnahme von

Wofür garantiert Brother:

Brother garantiert bis auf die in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der Maschine auf Kosten und nach Wahl von Brother, aber keine Folgeschäden, die außerhalb dieses Produktes eintreten, wie z.B. unbrauchbar gewordene Stoffe oder entgangenen Gewinn.

Für welche Fälle gilt diese Garantie nicht:

Diese Garantie gilt nicht für:

Wie lange gilt diese Garantie:

Die Dauer der Garantie beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Wird die Maschine zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, beträgt die Dauer der Garantie ein Jahr ab Kaufdatum.

Wo gilt diese Garantie:

Diese Garantie gilt in der Europäischen Union, Island, Norwegen, Russland und der Schweiz.

Was Sie tun sollten, wenn Sie meinen, dass der Garantiefall für Ihr Produkt eingetreten ist:

Teilen Sie Ihr Anliegen innerhalb der Garantiedauer dem autorisierten Brother-Verkäufer mit, bei welchem Sie Ihre Maschine gekauft haben, und übergeben oder übersenden Sie ihm auf Ihre Kosten Ihre Maschine und die Originalrechnung oder Quittung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Verkäufernamen. Sollte Ihr autorisierter Brother-Verkäufer nicht erreichbar sein, wenden Sie sich innerhalb der Garantiedauer an Brother. Brother teilt Ihnen mit, wohin Sie dann Ihre Maschine und die Originalrechnung oder Quittung übersenden sollen.

Was wird Brother dann tun:

Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt, wird Brother die Maschine auf eigene Kosten nach Wahl von Brother entweder reparieren oder ersetzen. Die reparierte Maschine oder Ersatzmaschine schickt Brother auf eigene Kosten an den Brother-Verkäufer, dem Sie den Garantiefall mitgeteilt haben. Hatte Brother Ihnen eine andere Stelle zur Betreuung Ihres Garantiefalls mitgeteilt, erfolgt der Versand an Sie.


Garantiebestimmungen – baby lock

Geräteregistrierung

Registrieren Sie bitte Ihre baby lock-Maschine auf unserer Homepage unter babylock.de/garantieverlaengerung/ innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum.

Garantiefristen

Es gelten folgende Garantiefristen (bei normalem Hausgebrauch, nicht kommerziell oder gewerblich)

  1. Bei Garantieverlängerung: 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn plus weitere 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile.
  2. Ohne Grantieverlängerung: 2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn.

Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb der neuen baby lock-Maschine und gilt ohne Garantieverlängerung 2 Jahre.

Eingeschränkte Garantie

Maschinen, die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Teile, die von der Garantie ausgeschlossen sind, finden Sie unter Punkt 6.

Empfänger der Garantie und Ausschluss

Die Garantie und die Garantieverlängerung bezieht sich nur auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung. Die Garantie erlischt auch:

In diesem Fall wird die Reparatur kostenpflichtig.

Verschleißteile

Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantiebestimmung. Folgende Teile sind ausgeschlossen: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nicht metallische Teile bzw. Bauteile (z. B. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z. B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die dem „normalen Verschleiß“ ausgesetzt sind.

Voraussetzungen für eine Garantieleistung

Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten baby lock-Händler durchgeführt wurden und dass sämtliche Hinweise von baby lock in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Widrigenfalls gehen Garantieansprüche dadurch verloren.

Im Garantiefall

Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an Ihren baby lock-Vertragshändler in Ihrer Nähe bzw. an den Händler, der Ihnen die baby lock-Maschine verkauft hat. Vor-Ort-Service durch den Händler oder durch die Consuendi GmbH sind kostenpflichtig, es sei denn, es wurde bei Abschluss des Kaufvertrages etwas anderes schriftlich vereinbart. Selbstverständlich können Sie auch Ihre baby lock-Maschine direkt zu uns einsenden. Bitte setzen Sie sich vorher mit uns in Verbindung. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung können Sie die Maschine auf Ihre Kosten an uns senden. Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall Ihren Kaufvertrag bzw. Quittungsbeleg und im Falle einer erweiterten Garantie die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor. Sollten Sie als Käufer innerhalb der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und es besteht kein Kontakt mehr zu dem Verkäufer, setzen Sie sich bitte mit uns (Consuendi GmbH) in Verbindung.

Fortbestand gesetzlicher Ansprüche

Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht.

Verschiedenes

Die Garantieverlängerung unserer Maschinen wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist bzw. veranlassen auch keinen neuen Zeitpunkt einer weiteren Frist. Alle Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.

Gültigkeit

Diese Garantie gilt nur für Maschinen, die in folgenden Ländern gekauft und durch die Consuendi GmbH importiert wurden:

Consuendi GmbH Nordstraße 31 09247 Chemnitz

Für folgende Modelle haben Sie die Möglichkeit einer Garantieverlängerung:

Innerhalb folgender Länder gilt die Garantieverlängerung:

Achtung! Für Maschinen aus anderen Ländern, die nicht durch die Consuendi GmbH importiert wurden, übernehmen wir und unsere Handelspartner keine Garantieleistungen!


Garantiebestimmungen Elna – 5 Jahre Garantie

Die umfassende Elna-Garantie kostet Sie keinen Cent extra – sie ist in den Kaufpreisen unserer Produkte enthalten und schließt insbesondere ein:

Ausgenommen von dieser Garantie sind lediglich Fremdverschulden, wie z.B. Sturz- oder Wasserschäden, fehlerhafte Bedienung und natürlicher Verschleiß.

Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt diese Garantie nicht.

Nur beim Kauf innerhalb der BRD

Die 5-Jahres-Garantie der Elna Deutschland GmbH gilt für Produkte, die von einem autorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Für Käufe im Ausland oder von ausländischen Verkäufern (z.B. England oder Polen) gelten die ggf. abweichenden Garantieregelungen des jeweiligen Landes.

Das ist auch wichtig zu wissen

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verkäufer der Maschine. Andere Fachhändler als der Verkäufer sind nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet (ausgenommen bei Kauf im Elna Onlineshop durch den Elna Schutzbrief). Die Elna-Garantie gilt für alle Elna – Näh-, Stick- und Overlockmaschinen. Sie ist für die Kindernähmaschine „Mini“ auf 2 Jahre begrenzt. Bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Elna Deutschland GmbH, Sachsenring 10, 24534 Neumünster.


Gewährleistungsbestimmungen – Gritzner

Gritzner bietet grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Geräte an – eine weitere Verlängerung ist nicht möglich!

Nationale Gewährleistung (24 Monate – siehe Punkt 3) Gritzner-Kayser (Hersteller) leistet für dieses Produkt eine Gewährleistung auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.

1. Empfänger der Gewährleistung*
Diese Gewährleistung bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt. *

2. Länder in denen die Gewährleistung gültig ist*
Die Gewährleistung wird in den Ländern erbracht, die in diesem Gewährleistungsschein genannt sind. Hier ausschließlich Deutschland. *

3. Gewährleistungszeit*
Der Anspruch auf Gewährleistung besteht während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum. *

4. Ausschluss der Gewährleistung*
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Messer. Von der Gewährleistungsverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind.
Dazu gehören unter anderem:

5. Die Gewährleistungsverpflichtung von *Gritzner-Kayser
Während der ersten zwei ( 2 ) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Gritzner-Kayser über. *

6. Gewerbliche eingeschränkte Gewährleistung*
Für Produkte, die gewerblich genutzt werden, beträgt die Gewährleistungszeit 6 ( 6 ) Monate für Ersatzteile und Arbeitsleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Antriebsriemen, Greifer, Glühbirnen, Nadeln, Stichplatten und Messer. Für gewerblich genutzte Produkte von Gritzner-Kayser wird keine weitere Gewährleistung gewährt. *

7. Geltendmachung*
Um den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt oder Teil innerhalb der Gewährleistungsfrist zu dem autorisierten Gritzner-Kayser Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Sollte der Käufer nach dem Einkauf seinen Wohnsitz nach einem anderen Ort in einem der in diesem Gewährleistungsschein erwähnten Teilnehmerstaaten verlegen, nennt die jeweilige Gritzner-Kayser Vertriebsgesellschaft in dem betreffenden Land einen autorisierten Gritzner-Kayser Fachhändler. Die Gewährleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit diesem Gewährleistungsschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis ( mit Verkaufsdatum, Produktangabe und Namen des Fachhändlers/Verkäufers ) vorgelegt wird und die darin enthaltenen Informationen vollständig und gut leserlich sind. Diese Gewährleistung berührt nicht die Rechte des Käufers nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates an den Hersteller, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag. Mangels zutreffender Gesetzgebung in dem jeweiligen Land stellt diese Gewährleistung das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers dar, und weder Gritzner-Kayser, Nähmaschinen Seitz, noch ihre Tochtergesellschaften oder andere Vertretungen können für Schäden oder Folgeschäden haftbar gemacht oder für ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen für das Produkt herangezogen werden. Nähmaschinen Seitz – Firma Marco Seitz / Herr Marco Seitz / Briver Allee 8 / D-91207 Lauf


Garantiebestimmungen – Husqvarna VIKING

Husqvarna-Viking bietet für alle Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine 2-jährige Garantiezeit an. Außerdem haben Sie die Möglichkeit für eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile von zusätzlich 3 Jahren. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate.

Für folgende HUSQVARNA-VIKING-Baureihen gilt die Garantieerweiterung:

Und so funktioniert es:

Garantieerläuterung:

VSM Deutschland GmbH, An der RaumFabrik 34, D-76227 Karlsruhe, Postfach: 41 07 80, D-76207 Karlsruhe

Internationale Garantie
Diese Garantie wird für alle Pfaff-, Husqvarna Viking- und Singer-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.
Erweiterte Garantie
Die erweiterte Garantie gilt nur für bestimmte Modelle. Eine Liste der Modelle mit erweiterter Garantie ist auf dem Fachhandelsportal hinterlegt. Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss sofort nach Verkauf, die Maschine vom Verkäufer online in unserer Garantieabwicklung registriert werden. Im Garantiefall muss der Kunde den entsprechenden Kaufnachweis (z.B. die Verkaufsrechnung) vorlegen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser.
Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderen:
– Beschädigung durch falschen Stromanschluss, unnormale Stromverhältnisse (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
– Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
– Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Produktes.
– Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
– Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person als einem autorisierten Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
– Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.


Garantiebestimmungen – PFAFF

Pfaff – Garantieverlängerung:

Zusätzlich zu der 2-jährigen Garantie bietet Ihnen PFAFF auf diverse Modelle eine erweiterte Garantie von 3 Jahren auf Ersatzteile an. Hierzu können Sie Ihr Gerät auf der PFAFF-Homepage online für die erweiterte Garantie registrieren. Link zur Webseite: https://pfaff.mysewnet.com/

Die erweiterte Garantieleistung umfasst:

PFAFF Registrieren Sie hier Ihre Nähmaschine

Nähmaschinen, die im Internet von einem nicht zertifizierten und exklusiven Partner der Firma Pfaff erworben wurde, haben weder die vom Hersteller gewährte Hersteller Gewährleistungsgarantie noch die vom Hersteller gewährte erweiterte 5 Jährige Garantieleistung. Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob der von Ihnen gewählte Händler ein zertifizierter Händler ist, besuchen Sie bitte die Seite www.pfaff.de Dort erfahren Sie welcher Händler unter Fachhandel zertifiziert ist.

VSM Deutschland GmbH, An der RaumFabrik 34, D-76227 Karlsruhe, Postfach: 41 07 80, D-76207 Karlsruhe

Internationale Garantie
Diese Garantie wird für alle Pfaff-, Husqvarna Viking- und Singer-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.
Erweiterte Garantie
Die erweiterte Garantie gilt nur für bestimmte Modelle. Eine Liste der Modelle mit erweiterter Garantie ist auf dem Fachhandelsportal hinterlegt. Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss sofort nach Verkauf, die Maschine vom Verkäufer online in unserer Garantieabwicklung registriert werden. Im Garantiefall muss der Kunde den entsprechenden Kaufnachweis (z.B. die Verkaufsrechnung) vorlegen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser.
Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderen:
– Beschädigung durch falschen Stromanschluss, unnormale Stromverhältnisse (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
– Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
– Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Produktes.
– Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
– Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person als einem autorisierten Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
– Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.


Garantiebestimmungen – SINGER

Singer bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf alle Geräte an – eine weitere Garantieverlängerung ist nicht möglich!

Ihr Singer Service Center im Falle eines Falles:

Breitefeld 15
64839 Münster
Tel: 00800-74643700
singer@servicecenter-muenster.de

 

Internationale Garantie
Diese Garantie wird für alle Pfaff-, Husqvarna Viking- und Singer-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.
Erweiterte Garantie
Die erweiterte Garantie gilt nur für bestimmte Modelle. Eine Liste der Modelle mit erweiterter Garantie ist auf dem Fachhandelsportal hinterlegt. Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss sofort nach Verkauf, die Maschine vom Verkäufer online in unserer Garantieabwicklung registriert werden. Im Garantiefall muss der Kunde den entsprechenden Kaufnachweis (z.B. die Verkaufsrechnung) vorlegen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen und Overlockmesser.
Von der Garantieverpflichtung ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderen:
– Beschädigung durch falschen Stromanschluss, unnormale Stromverhältnisse (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt.
– Schäden, die auf ungenügende Pflege zurückzuführen sind.
– Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften des Produktes.
– Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung des Produktes.
– Fehler oder Schäden verursacht dadurch, dass das Produkt von einer anderen Person als einem autorisierten Fachhändler repariert oder modifiziert wurde.
– Fehler oder Schäden verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.