Garantieinformationen
Garantie & Gewährleistung
Garantieinformationen beim Kauf einer Nähmaschine
Als autorisierter Fachhandelspartner unterstützen wir Sie selbstverständlich auch im Garantie- und Gewährleistungsfall. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Hinweise sowie wichtige Informationen zu den Herstellergarantien unserer Marken.
Bitte zuerst Kontakt aufnehmen
Bevor Sie eine Maschine vorbeibringen oder einschicken, kontaktieren Sie uns bitte vorab.
Kaufbeleg bereithalten
Für die Prüfung eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls benötigen wir in der Regel den Kaufnachweis.
Auch ohne Garantie möglich
Auch bei Maschinen ohne Garantieanspruch bieten wir fachkundige Beratung und Reparatur gegen Gebühr an.
Kontaktaufnahme im Garantiefall
Bevor Sie uns Ihre Maschine übergeben oder einschicken, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt zuerst. So können wir mit Ihnen vorab klären, ob ein Garantiefall vorliegt und welche Maßnahmen notwendig sind. Halten Sie hierfür bitte auch Ihren Kaufbeleg bereit.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt gültig. Eine Herstellergarantie kann zusätzliche Leistungen bieten, ersetzt aber nicht Ihre gesetzlichen Rechte.
Kurzüberblick nach Marken
Brother
3 Jahre Garantie ab Kaufdatum.
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit in der Regel 1 Jahr.
Elna
5 Jahre Garantie auf Näh-, Stick- und Overlockmaschinen.
Bei gewerblicher Nutzung gilt diese Garantie nicht bzw. es gelten abweichende Regelungen.
Gritzner
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Eine zusätzliche Garantieverlängerung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Husqvarna VIKING
2 Jahre Garantie, bei ausgewählten Modellen erweiterbar.
Die Erweiterung kann je nach Modell zusätzliche 3 Jahre auf mechanische und elektronische Teile umfassen.
PFAFF
2 Jahre Garantie, bei ausgewählten Modellen mit erweiterter Garantie.
Die erweiterte Garantie kann 5 Jahre auf mechanische und elektronische Teile umfassen.
SINGER
2 Jahre Garantie auf alle Geräte.
Eine weitere Garantieverlängerung ist nach aktuellem Stand nicht möglich.
Necchi
2 Jahre Garantie ab Kaufdatum.
Die Garantie gilt nach den veröffentlichten Bedingungen innerhalb Deutschlands, ist nicht übertragbar und gilt für den ursprünglichen Käufer. Eine zusätzliche Garantieverlängerung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
JUKI
2 Jahre Garantie, optional verlängerbar auf insgesamt 4 Jahre.
Bei Registrierung bzw. Garantieverlängerung gewährt JUKI zusätzlich 2 Jahre Garantie auf mechanische und elektronische Bauteile. Ohne Registrierung gelten 2 Jahre.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren grundsätzlich 24 Monate ab Übergabe der Ware. Sie besteht unabhängig von einer eventuell zusätzlich gewährten Herstellergarantie.
Bei Verbrauchsgüterkäufen wird innerhalb des ersten Jahres ab Übergabe grundsätzlich vermutet, dass ein auftretender Sachmangel bereits bei Übergabe vorlag, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Käufer in der Regel nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Versanddienstleister schnellstmöglich mitzuteilen. Eine verspätete Mitteilung hat jedoch keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Gebrauchtmaschinen
Beim Kauf einer gebrauchten Maschine für den Privatgebrauch gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
Beim Kauf für die gewerbliche Nutzung kann die Gewährleistung abweichend geregelt sein. Bitte beachten Sie hierzu die Angaben im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung.
Typische Garantieausschlüsse
Herstellergarantien gelten in der Regel nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege, äußere Einwirkung, Sturz, Feuchtigkeit, falschen Stromanschluss, nicht originales Zubehör oder unautorisierte Reparaturversuche entstanden sind.
Verschleißteile
Verschleißteile sind in der Regel von Herstellergarantien ausgeschlossen. Dazu zählen je nach Hersteller unter anderem:
- Nadeln
- Spulen
- Spulenkapseln / Spulengehäuse
- Nähfüße
- Stichplatten
- Greifer
- Antriebsriemen
- Nadeleinfädler
- Messer / Schneidewerkzeuge
- Leuchtmittel / Leuchteinheiten
- Federn
- nicht-metallische Bauteile
- Garnrollenhalter
- Teile mit normalem Verschleiß
Garantiebestimmungen der einzelnen Marken
Brother – 3 Jahre Garantie
Brother gewährt Ihnen diese Garantie, wenn Sie als Endverbraucher das Produkt neu bei einem autorisierten Brother-Verkäufer als erster Käufer gekauft haben.
Die Dauer der Garantie beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Wird die Maschine gewerblich genutzt, beträgt die Garantiezeit ein Jahr ab Kaufdatum.
Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler. Ausgenommen sind insbesondere Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, unsachgemäße Nutzung, Fremdeinwirkung, unautorisierte Reparaturen sowie Schäden durch nicht originale Zubehör- oder Ersatzteile.
Brother Sewing Machines Europe GmbH, Im Rosengarten 11, 61118 Bad Vilbel, E-Mail: info@brothersewing.eu
Elna – 5 Jahre Garantie
Die Elna-Garantie ist im Kaufpreis enthalten und umfasst bei berechtigten Garantiefällen Bauteile, Arbeitslohn sowie Transportkosten und Transportrisiko innerhalb der Garantiezeit.
Ausgenommen sind Fremdverschulden wie Sturz- oder Wasserschäden, fehlerhafte Bedienung und natürlicher Verschleiß. Bei gewerblicher Nutzung gilt diese Garantie nicht.
Die 5-Jahres-Garantie gilt für Produkte, die von einem autorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft wurden. Die Kindernähmaschine „Mini“ ist auf 2 Jahre begrenzt.
Elna Deutschland GmbH, Sachsenring 10, 24534 Neumünster.
Gritzner – gesetzliche Gewährleistung
Gritzner bietet grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Geräte an. Eine zusätzliche Garantieverlängerung ist nicht möglich.
Die Gewährleistung bezieht sich auf Material- und Herstellungsfehler. Ausgeschlossen sind unter anderem Verschleißteile, falsche Bedienung, mangelnde Pflege, unautorisierte Reparaturen sowie Schäden durch nicht originales Zubehör oder Ersatzteile.
Bei gewerblicher Nutzung kann die Gewährleistungszeit verkürzt sein.
Husqvarna VIKING
Husqvarna VIKING bietet für Näh-, Stick- und Overlockmaschinen grundsätzlich eine 2-jährige Garantiezeit an. Für bestimmte Modellreihen ist eine erweiterte Garantie auf Ersatzteile möglich.
Die erweiterte Garantie kann 5 Jahre auf mechanische Teile, 5 Jahre auf elektronische Teile und 2 Jahre auf Arbeitsleistung umfassen. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit in der Regel 6 Monate.
VSM Deutschland GmbH, An der RaumFabrik 34, D-76227 Karlsruhe.
PFAFF
Zusätzlich zur 2-jährigen Garantie bietet PFAFF für ausgewählte Modelle eine erweiterte Garantie an. Die Registrierung erfolgt über die PFAFF- bzw. mySewnet-Webseite.
Die erweiterte Garantieleistung kann 5 Jahre auf mechanische Teile, 5 Jahre auf elektronische Teile und 2 Jahre auf Arbeitsleistung umfassen. Im Garantiefall muss der Kaufnachweis vorgelegt werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen oder Overlockmesser. Ausgeschlossen sind außerdem unsachgemäße Behandlung, mangelnde Pflege, unautorisierte Reparaturen und Schäden durch nicht originales Zubehör.
VSM Deutschland GmbH, An der RaumFabrik 34, D-76227 Karlsruhe.
SINGER – 2 Jahre Garantie
Singer bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf alle Geräte an. Eine weitere Garantieverlängerung ist nicht möglich.
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit in der Regel 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.
Ausgeschlossen sind insbesondere Verschleißteile, unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege, unautorisierte Eingriffe sowie Schäden durch nicht originales Zubehör oder Ersatzteile.
Singer Service Center:
Breitefeld 15
64839 Münster
Tel: 00800-74643700
E-Mail: singer@servicecenter-muenster.de
Necchi – 2 Jahre Garantie
Necchi bietet grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Das Kaufdatum ist durch einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel Rechnung oder Kassenbeleg, zu belegen.
Die Garantie gilt nach den veröffentlichten Bedingungen ausschließlich innerhalb Deutschlands, ist nicht übertragbar und gilt nur für den ursprünglichen Käufer.
Ausgenommen sind insbesondere Verschleißteile, unsachgemäße Bedienung, mangelnde Pflege, unautorisierte Reparaturen, äußere Einwirkungen sowie Schäden durch nicht originales Zubehör oder Ersatzteile.
Eine zusätzliche Garantieverlängerung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
JUKI – 2 + 2 Jahre Garantie
JUKI gewährt grundsätzlich 2 Jahre Garantie auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn.
Bei erfolgreicher Garantieverlängerung erhalten Sie zusätzlich 2 Jahre Garantie auf mechanische und elektronische Bauteile. Damit sind insgesamt bis zu 4 Jahre Garantie möglich.
Die Garantieverlängerung erfolgt über die JUKI-Webseite bzw. das dort bereitgestellte Formular. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Fristen und Bedingungen.
Maschinen, die gewerblich genutzt werden, können von abweichenden bzw. eingeschränkten Garantiebedingungen betroffen sein.
Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unzureichende Pflege, unautorisierte Eingriffe, äußere Einwirkung oder nicht originales Zubehör sind in der Regel ausgeschlossen.
Unser Tipp
Melden Sie sich im Problemfall bitte frühzeitig bei uns. Oft lässt sich bereits vorab klären, ob wirklich ein Defekt vorliegt oder ob es sich um eine Einstellungs-, Bedienungs- oder Wartungsfrage handelt.
Das spart Zeit, unnötige Versandwege und manchmal auch Kosten.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Vorschriften, die jeweilige Rechnung sowie die aktuellen Garantiebedingungen des Herstellers. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.